AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Endless Showproduction / KL Eventservice

(Fassung April 2025)

  1. Geltungsbereich der AGB
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Veranstaltungsstätten und -gesellschaften der Endless Showproduction / KL Eventservice im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (Tickets), Gutscheinen oder Merchandise-Artikeln.
    • Vertragspartner des Käufers und somit Verwender dieser AGB ist Endless Showproduction / KL Eventservice (im Folgenden „Veranstalter“). Dies gilt auch für Eintrittskarten, die durch autorisierte Vorverkaufsstellen veräußert werden.

 

  1. Bestellung, ermäßigte Tickets, Gültigkeit
    • Endless Showproduction / KL Eventservice schließt keinen Vertrag zugunsten eines Kindes bis zum Alter von 3 Jahren.
    • Bei einem Kauf von Tickets an der Abendkasse oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Kaufvertrag mit der jeweiligen Gesellschaft durch Übergabe der Tickets, bei einer Reservierung per E-Mail durch Übersendung der Reservierungsbestätigung.
    • Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket oder einer Freikarte ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Käufer die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. Zahlt der Käufer auf Verlangen der Veranstalter den Differenzbetrag nicht, gilt Ziffer 3.3 entsprechend.
    • Das Ticket berechtigt ausschließlich der berechtigten Inhaber zum einmaligen Besuch des Veranstaltungsortes und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.
    • Der Erwerber des Tickets verpflichtet sich, das Ticket ausschließlich für private Zwecke zu verwenden. Eine gewerbliche oder kommerzielle Veräußerung der Eintrittskarte ist nicht zulässig. Ein gewerblicher Verkauf liegt auch dann vor, wenn ein Privatverkäufer wiederholt, das heißt mindestens ein zweites Mal innerhalb eines Jahres, das bei dem Veranstalter erworbene Ticket mit Gewinnerzielungsabsicht gegen Entgelt veräußert.


Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Pflicht, insbesondere bei einer gewerblichen oder kommerziellen Weiterveräußerung ohne vorherige Zustimmung oder Genehmigung, ist der Erwerber verpflichtet, dem Veranstalter eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese wird für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung fällig, vom Veranstalter nach billigem Ermessen festgesetzt, beträgt jedoch mindestens 1.000 EUR und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden. Jede einzelne Weiterveräußerung gilt dabei als eigenständiger Verstoß.

 

Handelt es sich um Karten, auf denen der Inhaber vermerkt ist (also personalisierte Tickets), dann hat grundsätzlich nur derjenige Zutritt zur Veranstaltung, der in dem Ticket auch benannt ist. Falls ein Dritter Zutritt begehrt, müsste eine entsprechende Umschreibung erfolgen.

 

  1. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
    • Der Kaufpreis ergibt sich aus den aktuellen Preislisten der Veranstalter. Im Vorverkauf fallen zusätzlich Vorverkaufsgebühren an. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorganges ausgewiesen und mit Vertragsabschluss fällig. Die Originalpreise finden Sie nur an der Abendkasse. An Vorverkaufsstellen sowie über das Internet können Zusatzgebühren anfallen.
    • Die Zahlung hat in bar, per EC-Karte, Sofortüberweisung, PayPal, Giropay, Lastschrift, Überweisung oder per Kreditkarte zu erfolgen. Die Tickets bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum der Veranstalter. Bis zum Zahlungseingang ist der Veranstaler berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern und das Ticket zu sperren sowie vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen, sofern der Veranstalter nicht von ihrem Rücktrittsrecht gemäß Satz 2 Gebrauch gemacht hat.
    • Kommt der Käufer in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zu zahlen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Satz 1 und 2 finden auch dann Anwendung, wenn dem Karteninhaber mangels rechtzeitiger Zahlung der Zugang zum Veranstaltungsort verwehrt wurde.

 

  1. Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten/Gutscheinen
    • Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Circus-Veranstaltung besteht gemäß §312g Absatz 2 Ziffer 9. BGB kein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zustehen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

 

  1. Absage von Veranstaltungen, Zuweisung anderer Plätze
    • Wird eine Veranstaltung aus von dem Veranstalter zu vertretenden Gründen abgesagt, so erhält der Käufer den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Tickets erstattet. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt abgesagt wird. Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis eintritt, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z. B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie). Eine Rückerstattung des Ticketpreises bei höherer Gewalt findet nicht statt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
    • Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, dem Käufer einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für den Veranstalter aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind (z. B. Bauarbeiten), nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar und dem Kunden zumutbar ist. Andernfalls hat der Veranstalter die Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis zu erstatten.
    • Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

 

  1. Haftungsbeschränkung
    • Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, folglich solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen, besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ein vertragstypischer Schaden ist ein Schaden, der aus dem Vertrag vorhersehbar und typisch für die Art des Vertragsverhältnisses ist, Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. Hierfür haftet der Veranstalter unbeschränkt.
    • Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt, sofern der Fremddienstleister nicht als Erfüllungsgehilfe der Veranstalter anzusehen ist.

 

  1. Verhalten im Veranstaltungsort
    • Für das Verhalten in den Veranstaltungsorten gilt die Hausordnung.
    • Die Hausordnung und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen des Veranstaltungsortes angeordnet werden.
    • Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von Tieren sind verboten. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots, kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
    • Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Veranstaltungsorte ist untersagt.
    • Das Mitbringen von Kindern in einem Alter von bis 3 Jahren in die Räumlichkeiten der Veranstaltung ist kostenfrei.
    • Das Mitbringen von Speisen und Getränken auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
    • Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn abzuschalten.
    • Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

 

  1. Beginn / Einlass
    • Die Veranstaltungsstätte wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
    • Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.
    • Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

 

  1. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
    • Am Veranstaltungsort sind Ton-, und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von dem Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00.
    • Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Betreiber eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
    • Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Ticketinhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

 

  1. Fundsachen
    • Gegenstände aller Art, die im Bereich des Veranstaltungsortes gefunden werden, sind beim Personal abzugeben. Diese werden im Fundbüro des Veranstaltungsortes verwahrt.

 

  1. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand
    • Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
    • Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden von Endless Showproductin / KL Eventservice unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.
    • Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Köln.
    • Es gilt unserer Datenschutzerklärung, abrufbar auf …..
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    • Es gelten ausschließlich diese Bestimmungen; etwaige AGB des anderen Teils werden nicht anerkannt.
    • Der Veranstalter ist befugt, die Leistungsbeschreibung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle sonstigen vertraglichen Bestimmungen anzupassen. Änderungen erfolgen ausschließlich aus gewichtigen Gründen – insbesondere im Hinblick auf technische Neuerungen, veränderte Rechtsprechung oder vergleichbare Umstände. Sollte eine Änderung das vertragliche Gleichgewicht der Parteien maßgeblich beeinträchtigen, wird sie nicht wirksam. Darüber hinaus bedürfen derartige Anpassungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden/ des Erwerbers.